22. Nov 2021
Zum 1. Februar 2022 wird die Neubauförderung für das Effizienzhaus 55 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hat bekanntgegeben,
dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geändert wird.
Um die Klimaziele zu erreichen, hat sich die Regierung dazu entschlossen, die Fördergelder in andere Bahnen zu lenken – nämlich in die energetische Sanierung von Altbauten und noch effizientere Neubauten. Die Entscheider sehen bei diesen baulichen Vorhaben das größte Potenzial, zukünftig CO2 einzusparen.
Das Effizienzhaus 55 hat sich außerdem als Gebäudestandard in Deutschland bereits weitgehend durchgesetzt und fällt nun ab 1. Februar 2022 aus der Förderung.
Was bedeutet das für Sie als Anleger?
Wer jetzt noch die KfW 55-Förderung nutzen möchte, muss schnell sein. Die KfW nimmt Anträge auf eine Förderung samt Tilgungs- oder Investitionszuschuss nur noch bis 31. Januar 2022 entgegen.
Maßgeblich hierfür ist das Datum der Antragstellung: Bis zum 31. Januar 2022 muss der vollständige Antrag bei der KfW eingegangen sein. Ab dem 1. Februar ist es dann nicht mehr möglich, die Bundesförderung zu beantragen.
Letzte Chance für Sie: Für unsere Neubauprojekte in Freigericht - sowohl für das Pflegeheim als auch für das Betreute Wohnen - ist es noch möglich ein zinsgünstiges, staatlich gefördertes KfW-Darlehen von bis zu 120.000 € zu erhalten und darüber hinaus auch einen Tilgungszuschuss von bis zu 18.000 € pro Wohneinheit!
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