24. Mai 2022
Wenn Sie einen zertifizierten Verwalter bestellen wollen, dann können Sie auf uns zukommen. Denn die wob Verwaltung ist gem. § 26 a WEG zertifizierter Verwalter.
Seit der WEG Reform vom 01.12.2020 haben Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.
Die immobilienwirtschaftlichen Berufsverbände hatten seit Jahren darauf gedrängt, für Immobilienverwaltungen bundeseinheitliche Qualitätskriterien gesetzlich zu verankern. Der Gesetzgeber hat dieser Forderung nun im Zuge der WEG-Reform 2020 Rechnung getragen: Wohnungseigentümer/innen haben nun einen Rechtsanspruch auf eine nachweislich geprüfte sach- und fachkundige Verwaltung.
Als „zertifizierter Verwalter“ darf sich bezeichnen, wer eine entsprechende Prüfung vor einer Industrie-und Handelskammer abgelegt hat. Das ergibt sich aus dem neuen §26 a WEG. Volljuristen, Immobilienkaufleute, Personen mit Studienabschluss mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt und geprüfte Immobilienfachwirte sind zertifizierten Verwaltern gleichgestellt und sind von der Prüfungspflicht freigestellt.
Die wob Verwaltung erfüllt alle benötigten Voraussetzungen und ist daher zertifizierter Verwalter gem. § 26a WEG.