01. Jul 2021
Entsprechen die Immobilien den Anforderungen des KfW-Förderprogramms „Energieeffizient Bauen“ (wie z.B. KfW-55), wie zum Beispiel unsere aktuellen Projekte in Freigericht, können Kapitalanleger ein zinsgünstiges, staatlich gefördertes KfW-Darlehen von bis zu 120.000 € erhalten und bekommen darüber hinaus einen Tilgungszuschuss von bis zu 18.000 € pro Wohneinheit. Im Klartext bedeutet das, dass man als Kreditnehmer weniger zurück zahlen muss, als man aufgenommen hat.
Soweit so gut, doch nun gibt es ein neues Förderprogramm mit besonderen Konditionen:
Am 1. Juli startete die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude und im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wurde die bewährte KfW-Förderung weiterentwickelt.
Bisher konnte man den Tilgungszuschuss lediglich in Verbindung mit einem KfW-Darlehen bekommen. Aber seit dem 1. Juli 2021 gibt es den Zuschuss auch, wenn Sie kein KfW-Darlehen in Anspruch nehmen! Bis maximal 18.000 € pro Wohneinheit kann man dank des neuen KfW-Programms 461 erhalten.
Geld geschenkt - wenn das nicht mal gute Neuigkeiten sind..!
Wie funktioniert's?
1. Zuschuss beantragen
Stellen Sie Ihren Antrag direkt und online im KfW-Zuschussportal bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Hierfür benötigen Sie die KfW-Bestätigung vom Energieberater, die Sie über uns erhalten.
2. Identität nachweisen
Sobald Sie die Antragsbestätigung für den Zuschuss bekommen haben, weisen Sie Ihre Identität nach. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten.
3. Bestätigung einreichen und Tilgungszuschuss erhalten
Nach Abschluss des Bauvorhabens erhalten Sie wieder über uns die "Bestätigung nach Durchführung" vom Energieberater. Diese übermitteln Sie im KfW-Zuschussportal.
Erledigt? Dann erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Wenn Sie Hilfe bei der Online-Beantragung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Und falls Sie jetzt Lust haben, nach passenden, förderfähigen Immobilien zu suchen, sehen Sie sich doch unsere aktuellen Projekte an: