26. Jan 2023
Das Jahressteuergesetz 2022 sieht eine neue Regelung zur Abschreibung für den Neubau von Wohngebäuden vor. Die lineare Abschreibung wird ab Januar 2023 von zwei auf drei Prozent pro Jahr erhöht. Die Regelung gilt für Wohngebäude, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt werden.
Was bedeutet das für Sie als Kapitalanleger?
Durch die Anhebung des Abschreibungssatzes von 2 % auf 3 % pro Jahr können Sie einen höheren Betrag der Investitionskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Steuerlast zu senken und somit Ihre Investitionskosten schneller wieder hereinzuholen und eine höhere Rendite auf Ihre Investition zu erzielen.
Zur Verdeutlichung hier ein Vergleich zwischen der linearen Abschreibung von 2% und der neuen Abschreibung in Höhe von 3% an einem Pflegeapartment in Schaafheim für 209.000 € und einem Apartment für betreutes Wohnen für 318.000 €.
Pflegeapartment
Betreutes Wohnen
So können Sie die Herstellungskosten Ihrer Kapitalanlage nicht wie bisher in 50 Jahren, sondern in 33 Jahren vollständig abschreiben.
Neben der linearen Abschreibung können Sie unter anderem auch Ihre Anschaffungskosten (z.B. Grunderwerbsteuer) und Werbungskosten (z.B. Darlehenszinsen) steuerlich geltend machen. Sprechen Sie mit einem Steuerberater über Ihre möglichen Vorteile.