14. Sep 2023
Politische Unterstützung für den Wohnungsbau durch einen Kabinettsbeschluss, das bedeutet, bessere Abschreibungsmöglichkeiten.
Gemäß einer Pressemitteilung des Bundeskabinetts, wurde am 30.08.2023 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude ist ein zentraler Baustein des Gesetzes. Zusätzlich wurde verabredet, bis Ende September ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche zu beraten.
Dazu
erklärt Klara
Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Die degressive AfA für
den Wohnungsbau als Teil des Wachstumschancengesetzes hat das Potential, die
Bau- und Immobilienbranche deutlich zu stärken. Sechs Prozent, die nächsten
sechs Jahre: Wer mit dem Bau innerhalb der nächsten sechs Jahre beginnt, soll
die neue AfA nutzen können. Das ermöglicht es der Branche, Investitionskosten
schneller abzuschreiben. Damit werden wiederum schneller Investitionen in neuen
Wohnraum möglich. Unsere Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann
ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung
gilt für alle Bauprojekte mit Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023.
Aber
nicht nur mit diesem Angebot an die Bau- und Immobilienbranche wollen wir den
Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung bringen. Bis Ende September werden
wir als Bundesbauministerium federführend für die Bundesregierung ein
Maßnahmenpaket erarbeiten, dass der Bau- und Immobilienbranche weitere
Wachstumsimpulse geben soll. Damit unterstreicht die Bundesregierung die
Bedeutung der Branche für die deutsche Volkswirtschaft und die herausragende
Notwendigkeit von mehr Wohnraum in unserem Land. Dies, zusammen mit weiteren
Maßnahmen, wie der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Rekordhöhe und der
Unterstützungsleistungen beim klimafreundlichen Neubau in Milliardenhöhe, wird
zu einem Aufwuchs an neuem Wohnraum führen.
Hintergründe zur degressiven AfA
Warum führen wir eine zeitlich befristete degressive AfA ein?
Wie sind die Konditionen und für welche Gebäude gilt die degressive AfA?
Wir stehen bereits mit unserer
Steuerkanzlei im Austausch und bereiten das Thema auf. Im Anschluss stellen wir
Ihnen detaillierte Informationen zur Verfügung, damit auch Sie in den Genuss
von diesen erheblichen, steuerlichen Vorteilen kommen können.
Quelle:
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; Pressemitteilung vom 30.08.2023